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Inhaltsverzeichnis
Richtlinie
Allgemein
Richtlinien sind i.d.R. die unterste Ebene der Gesetzgebung.
Sie stellen zunächst Empfehlungen dar. Da diese aber die anerkannte Regeln der Technik abbilden bzw. wie in der RSEB die Ziele des Verordnungsgebers erläutern, sind Rechtsunworfene gut beraten, diesen Richtlinien zu folgen.
Aus juristischer Sicht ist es teilweise möglich, von (technischen) Richtlinien abzuweichen, wenn auf anderem Wege das gleiche Schutzziel erreicht werden kann. In der Praxis ist das jedoch äußerst selten von Erfolg gekrönt. Wenn Gesetze/ Verordnungen eine Richtlinie als verbindlich erklären, sind diese Abweichunge allerdings unzulässig.
EU-Richtlinien
Sofern die EU Richtlinien herausgibt, müssen diese i.d.R. in nationale Gesetze überführt werden.
Trivia
Übliche Abkürzungen sind „RiLi“ oder „RL“.
