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schiffsfuehrer

Schiffsführer

Eine Person im Sinne des §1.02 CEVNI.

So definiert es zumindest das ADN. Anders ausgedrückt: Ein Wasserfahrzeug auf europäischen Binnenwasserstraßen muss unter der Führung einer Person stehen, die fachlich und persönlich geeignet ist, das Wasserfahrzeug (oder einen Verband) zu kommandieren. Landratten würden wohl „Kapitän“ sagen.

Der Schiffsführer ist verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Verordnungen für Binnenschiffs-Wasserstraßen (CEVNI, ZKR) und sofern zutreffend, des ADN. Der Schiffsführer kann, muss aber nicht der Rudergänger sein.

Siehe auch

schiffsfuehrer.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/19 17:44 von admin