technische_regeln_brennbare_fluessigkeiten
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- | Nicht mehr gültig, dürfen aber zum weiteren Erkenntnissgewinn herangezogen werden. 8-o Wurden ersetzt durch die technischen Regeln für Betriebssicherheit. Enthielten für die jeweiligen Bereiche materielle Vorschriften und definierten u.a. die Melde- und Genehmigungspflichten beim Lagern brennbarer Flüssigkeiten in Abhängigkeit von der Lagermenge und den gelagerten [[brandklasse|Brandklassen]]. | + | Nicht mehr gültig, dürfen aber zum weiteren Erkenntnissgewinn herangezogen werden. 8-o Wurden ersetzt durch die [[technische_regel_fuer_betriebssicherheit|technischen Regeln für Betriebssicherheit]]. Enthielten für die jeweiligen Bereiche materielle Vorschriften und definierten u.a. die Melde- und Genehmigungspflichten beim Lagern brennbarer Flüssigkeiten in Abhängigkeit von der Lagermenge und den gelagerten [[brandklasse|Brandklassen]]. |
Von technischen Regeln darf abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Ob eine andere Maßnahme tatsächlich geeignet ist, entscheidet in letzter Instanz die Kontrollbehörde (meist Gewerbeaufsicht). | Von technischen Regeln darf abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Ob eine andere Maßnahme tatsächlich geeignet ist, entscheidet in letzter Instanz die Kontrollbehörde (meist Gewerbeaufsicht). |
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