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Todsünden

In der Regel „die sieben Todsünden“. Ziemlich theatralischer Begriff…

Straßenverkehr

Als die sieben Todsünden im Straßenverkehr gelten:

  1. Vorfahrt missachten
  2. falsch überholen
  3. Fußgängerüberwege falsch befahren/ missachten
  4. zu schnell fahren an unübersichtlichen Stellen
  5. Rechtsfahrgebot an unübersichtlicher Stelle nicht einhalten
  6. auf Autobahnen wenden/ rückwärts fahren
  7. haltende/ liegengebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend absichern

Verkehrsleiter

Für den Verkehrsleiter stellt das Universum ganz besondere Todsünden bereit:

  1. massive Überschreitung von Lenkzeiten
  2. fehlende/ manipulierte Fahrtenschreiber
  3. falsche/ gefälschte Fahrerkarten
  4. schwerwiegende technische Mängel/ fehlende technische Überwachung
  5. schwere Gefahrgut-Verstöße
  6. Fahren ohne Führerschein/ Gemeinschaftslizenz
  7. massive Überladung

Differenziert wird dann in der EU-Verordnung VO (EU) 2016/403, was ein Verstoß im Sinne der Todsünden genau ist und ob dieser als „sehr schwer (SI)“, „wirklich sehr schwer (VSI)“ oder „unvorstellbar schwer (MSI)“ angesehen werden. Bei Gefahrgutverstößen werden wiederum die Gefahrgut-Kategorien herangezogen. Dabei gilt:

  • Kategorie III gilt als geringfügig und somit tendenziell ungefährlich für den Verkehrsleiter
  • Kategorie II entspricht „SI“
  • Kategorie I entspricht „VSI“
  • Für „MSI“ gibt es keine Entsprechung. Und keine Erklärung, warum das so ist.

Aus der Schwere der Verstöße, ihrer Häufung und der Grüße des Fuhrparks ergibt sich dann, ab wann die Behörden tätig werden und die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters in Frage stellen.

Allgemein

Die Bibel, aus welcher der oben verwendete Begriff entlehnt ist, setzt die Messlatte für Todsünden etwas höher:

  1. Stolz
  2. Neid
  3. Zorn
  4. Habsucht
  5. Unkeuschheit
  6. Unmäßigkeit
  7. Trägheit

Wir kommen alle in die Hölle.

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