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umgang [2020/11/26 23:44] – angelegt adminumgang [2024/03/13 16:38] (aktuell) – [Gefahrgutrecht] admin
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 ====== Umgang ====== ====== Umgang ======
  
-Begriff aus dem [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] (u.a.).+Wichtiger Begriff, der allerdings in verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich betrachtet wirdDaher immer den Anwendungsbereich beachten!
  
-Wer Umgang mit einem Gefahrstoff hat, kann oder wird bei seiner Tätigkeit den potenziellen Gefahren ausgesetzt (insbesondere Gesundheitsgefahren). Bezieht sich __nicht__ auf private Tätigkeiten.+===== Gefahrstoffrecht ===== 
 + 
 +Im [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] bezeichnet der Umgang die Möglichkeiten des physischen Kontaktes mit Gefahrstoffen.  
 + 
 +Dabei geht es einerseits um die tatsächliche Anwendung (Einsatzder Stoffe, andererseits um deren LagerungGilt allerdings nur unternehmerische Tätigkeiten (das bezieht Behörden und nicht kommerzielle Einrichtungen mit ein).
  
 Wer Umgang mit Gefahrstoffen hat, muss aufgabenspezifisch und nachweislich [[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/gefahrstoffunterweisungen.html|unterwiesen]] sein. Wer Umgang mit Gefahrstoffen hat, muss aufgabenspezifisch und nachweislich [[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/gefahrstoffunterweisungen.html|unterwiesen]] sein.
 +
 +===== Gefahrgutrecht =====
 +
 +Der Begriff Umgang ist im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] nicht definiert. Salopp kann festgestellt werden, wer [[pflichten|Pflichten]] im Sinne der Vorschriften wahrnimmt, hat Umgang mit Gefahrgut.
umgang.1606430690.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 23:44 von admin