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umgang

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Umgang

Begriff aus dem Gefahrstoffrecht (u.a.).

Wer Umgang mit einem Gefahrstoff hat, kann oder wird bei seiner Tätigkeit den potenziellen Gefahren ausgesetzt (insbesondere Gesundheitsgefahren). Bezieht sich nicht auf private Tätigkeiten.

Wer Umgang mit Gefahrstoffen hat, muss aufgabenspezifisch und nachweislich unterwiesen sein.

umgang.1606430690.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 23:44 von admin