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feuerloescher

Feuerlöscher

Tragbares Gerät zum Ersticken von Feuer.

Feuerlöscher können verschiedene Löschmittel enthalten, die für unterschiedliche Brandklassen geeignet sind. Feuerlöscher auf Beförderungseinheiten für den Transport von Gefahrgut müssen grundsätzlich für die Brandklassen A, B, C zugelassen sein. Ferner müssen sie das Datum der nächsten Prüfung ausweisen und plombiert sein. Der Fahrzeugführer muss in der Benutzung des Feuerlöschers unterwiesen sein, sollte aber aus Gründen des Selbstschutzes nur Entstehungsbrände löschen.

Die Ausstattung von Beförderungseinheiten mit Feuerlöschern findet sich im Abschnitt 8.1.4 ADR. Er legt fest, welche Menge Löschmittel sich mindestens an Bord befinden muss (verkürzte Darstellung):

  • Beförderungseinheiten bis 3,5t zGM: 2kg + 2kg
  • Beförderungseinheiten 3,5 bis 7,5t zGM: 2kg + 6kg
  • Beförderungseinheiten über 7,5t zGM: 6kg + 6kg

Mehr Löscher oder mehr Löschmittel sind zulässig. Allerdings gelten die o.g. Werte als jeweilige Mindestwerte; ein 6kg-Löscher darf nicht durch drei 2kg-Löscher ersetzt werden. Anstelle des Pulvers dürfen auch andere Löschmittel zum Einsatz kommen, wenn die mitgeführte Menge entsprechend angepasst wird. Dies kann z.B. bei der Mitnahme von Metallbrandlöschern sinnvoll sein. Alle Feuerlöscher müssen für den Fahrzeugführer leicht zugänglich und vor Witterungseinflüssen geschützt aufbewahrt werden.

Sprachen

  • Englisch: fire-extinguisher
  • Französisch: extincteur d'incendie/ l'extincteur
  • Spanisch: extintor
feuerloescher.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/17 11:20 von admin