brandklassen
Brandklassen
1. Einteilung brennbarer Flüssigkeiten nach Gefahrenpotenzial durch die Verordnung brennbare Flüssigkeiten. U.a. erforderlich bei der Anwendung der technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten.
- A I → Flammpunkt < 21°C, nicht wassermischbar
- A II → Flammpunkt 21 - 55°C, nicht wassermischbar
- A III → Flammpunkt 55 - 100°C, nicht wassermischbar
2. Einteilung der möglichen Arten von Brandlasten bzw. der Eignung von Löschmitteln gegen diese Brände.
- A → Feste (glutbildende) brennbare Stoffe
- B → Flüssige brennbare Stoffe
- C → Brennbare Gase
- D → Brennbare Metalle
- F → Fette
Wird u.a. auf den Feuerlöschern dargestellt, um zu zeigen, wofür sie eigentlich taugen.
Siehe auch
→ Klassen
brandklassen.txt · Zuletzt geändert: 2024/07/09 18:45 von admin