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verkehrsleiter

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Verkehrsleiter

Je nach Betrachtungsweise wichtiger Garant für Rechtskonformität im Transportunternehmen oder Crash-Test-Dummy für Behörden.

Transportunternehmen mit eigenem Fuhrpark müssen einen Verkehrsleiter bestellen. Dieser muss tatsächlich in der Lage sein, dauerhaft die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens zu leiten. Dabei soll generell dafür Sorge getragen werden, dass geltende Rechtsnormen wie Sozialvorschriften, Vorschriften zur Fahrzeugtechnik oder Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Der Verkehrsleiter soll ein interner Mitarbeiter sein, unter bestimmten Voraussetzungen darf diese Position auch extern besetzt werden. Dabei muss der Verkehrsleiter „zuverlässig“ sein. Wird ihm die Zuverlässigkeit aberkannt, darf er nicht mehr als Verkehrsleiter tätig sein. Als unzuverlässig gelten Verkehrsleiter, welche die sieben Todsünden begehen. Wirklich.

Verkehrsleiter werden gerne pauschal von Bußgeldstellen angeschrieben, wenn Gefahrgutverstöße im Raum stehen. Was ein klein wenig mit den Begriffsbestimmungen des Gefahrgutrechts kollidiert…

verkehrsleiter.1779108058.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin