verwarngeld
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Verwarngeld
Kostenpflichtige erzieherische Maßnahmen, die i.d.R. 35€ nicht übersteigt und direkt vor Ort entrichtet werden darf.
Wird bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, wenn der Verstoß nur gering ist und sich der Betroffene einsichtig zeigt.
siehe auch
→ Bußgeld
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