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zGM
Zulässige Gesamtmasse.
Angabe für Straßenfahrzeuge, welche Gesamtmasse das beladene Fahrzeug maximal haben darf. Unterschieden wird zwischen der technisch zulässigen (möglichen) Gesamtmasse und der zulässigen Gesamtmasse, die der Zulassungsstaat erlaubt hat.
Verständlich wird diese Wortklauberei bei abgelasteten Fahrzeugen: Ein in Deutschland zugelassener Lkw mit einer zGM von 7,5t (7.490kg) hat i.d.R. eine technisch zulässige Gesamtmasse von 8.000kg. Er darf dann aber trotzdem nicht schwerer als 7,5t sein.
Trivis
Die immer noch übliche Bezeichnung „zGG“ für „zulässiges Gesamtgewicht“ beschreibt zwar den gleichen Umstand, ist aber sowohl juristisch als auch physikalisch nicht korrekt.
Sprache
Englisch: gross vehicle weight
Französisch: poids total autorisé en charge
Polnisch: obciążenie dopuszczalne