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besondere_zulassung

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besondere_zulassung [2025/08/20 13:21] adminbesondere_zulassung [2025/08/20 13:26] (aktuell) – [Trivia] admin
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 Zulassung von [[fahrzeug|Fahrzeugen]] bei [[gefahrgut|Gefahrguttransporten]]. Zulassung von [[fahrzeug|Fahrzeugen]] bei [[gefahrgut|Gefahrguttransporten]].
-{{ :t_9_bescheinigung.jpg?nolink&200 |}}+{{ :t_9_bescheinigung.jpg?200|}}
  
 Nur vorgeschrieben für Nur vorgeschrieben für
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   * [[Tank|Tanktransporte]]   * [[Tank|Tanktransporte]]
   * [[memu|MEMU]]   * [[memu|MEMU]]
- 
-Wird auch T.9-Bescheinigung genannt (Fundstelle im [[adr|ADR]]). Vor der [[strukturreform|Strukturreform]] mal im Teil B.3 geregelt, daher vereinzelt noch als „//B.3-Bescheinigung//“ bezeichnet. 
  
 Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. [[abv|ABV]], [[Retarder|Retarder]], elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen. Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. [[abv|ABV]], [[Retarder|Retarder]], elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen.
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  → [[batteriefahrzeug|Batteriefahrzeuge]]  → [[batteriefahrzeug|Batteriefahrzeuge]]
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 +==== Trivia ====
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 +In der Praxis übliche Bezeichnungen für die Bescheinigung der besonderen Zulassung sind wegen der Fundstelle im [[adr|ADR]] "//T.9-Bescheinigung//"  oder „//B.3-Bescheinigung//“. Der Abschnitt B.3 enthielt die Bescheinigung allerdings vor der [[strukturreform|Strukturreform]].
besondere_zulassung.1755688901.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin