gefahrgut
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Gefahrguttransporte stellen eine Reihe von Anforderungen an die Beteiligten. Näheres siehe unter: | Gefahrguttransporte stellen eine Reihe von Anforderungen an die Beteiligten. Näheres siehe unter: | ||
+ | * [[klassifizierung|Klassifizierung]] | ||
* [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und [[aufbaukurs|Aufbaukurs]]) | * [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und [[aufbaukurs|Aufbaukurs]]) | ||
* [[warntafel|Warntafel]] | * [[warntafel|Warntafel]] | ||
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* [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] | * [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] | ||
+ | ===== Pflichten ===== | ||
+ | Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist (auch nur rein administrativ), | ||
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+ | ===== Schulungen ===== | ||
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+ | Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist, muss ausreichend [[schulung|geschult]] sein. Dafür zu sorgen ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers. |
gefahrgut.1744786805.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/16 09:00 von admin