gefahrgutausnahmeverordnung
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
gefahrgutausnahmeverordnung [2023/09/13 09:29] – admin | gefahrgutausnahmeverordnung [2024/10/08 17:24] (aktuell) – [Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)] admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Eine der beliebtesten Ausnahmen ist die Nr. 18. Mit ihr darf (unter Bedingungen!) auf Einträge im [[beförderungspapier|Beförderungspapier]] oder sogar gänzlich auf das Beförderungspapier verzichtet werden. | Eine der beliebtesten Ausnahmen ist die Nr. 18. Mit ihr darf (unter Bedingungen!) auf Einträge im [[beförderungspapier|Beförderungspapier]] oder sogar gänzlich auf das Beförderungspapier verzichtet werden. | ||
- | Ausnahme Nr. 20 erlaubt die Beförderung von Abfallgruppen ohne eindeutige Klassifizierung. Dadurch werden u.a. Schadstoffsammlungen ermöglicht, | + | Ausnahme Nr. 20 erlaubt die Beförderung von Abfallgruppen ohne eindeutige Klassifizierung. Dadurch werden u.a. Schadstoffsammlungen ermöglicht, |
+ | ==== Siehe auch ==== | ||
+ | |||
+ | → [[ausnahme|Ausnahmen]] | ||
+ | |||
+ | → [[multilaterale_vereinbarung|Multilaterale Vereinbarungen]] |
gefahrgutausnahmeverordnung.1694590165.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/13 09:29 von admin