gefahrgutausnahmeverordnung
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| gefahrgutausnahmeverordnung [2023/09/13 09:29] – admin | gefahrgutausnahmeverordnung [2024/10/08 17:24] (aktuell) – [Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)] admin | ||
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| Eine der beliebtesten Ausnahmen ist die Nr. 18. Mit ihr darf (unter Bedingungen!) auf Einträge im [[beförderungspapier|Beförderungspapier]] oder sogar gänzlich auf das Beförderungspapier verzichtet werden. | Eine der beliebtesten Ausnahmen ist die Nr. 18. Mit ihr darf (unter Bedingungen!) auf Einträge im [[beförderungspapier|Beförderungspapier]] oder sogar gänzlich auf das Beförderungspapier verzichtet werden. | ||
| - | Ausnahme Nr. 20 erlaubt die Beförderung von Abfallgruppen ohne eindeutige Klassifizierung. Dadurch werden u.a. Schadstoffsammlungen ermöglicht, | + | Ausnahme Nr. 20 erlaubt die Beförderung von Abfallgruppen ohne eindeutige Klassifizierung. Dadurch werden u.a. Schadstoffsammlungen ermöglicht, |
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| + | → [[multilaterale_vereinbarung|Multilaterale Vereinbarungen]] | ||
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