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gefahrgutausnahmeverordnung

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gefahrgutausnahmeverordnung [2023/09/13 09:30] admingefahrgutausnahmeverordnung [2024/10/08 17:24] (aktuell) – [Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)] admin
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 Eine der beliebtesten Ausnahmen ist die Nr. 18. Mit ihr darf (unter Bedingungen!) auf Einträge im [[beförderungspapier|Beförderungspapier]] oder sogar gänzlich auf das Beförderungspapier verzichtet werden. Eine der beliebtesten Ausnahmen ist die Nr. 18. Mit ihr darf (unter Bedingungen!) auf Einträge im [[beförderungspapier|Beförderungspapier]] oder sogar gänzlich auf das Beförderungspapier verzichtet werden.
  
-Ausnahme Nr. 20 erlaubt die Beförderung von Abfallgruppen ohne eindeutige Klassifizierung. Dadurch werden u.a. Schadstoffsammlungen ermöglicht, die nach Regelrecht unzulässig wären.+Ausnahme Nr. 20 erlaubt die Beförderung von Abfallgruppen ohne eindeutige Klassifizierung. Dadurch werden u.a. Schadstoffsammlungen ermöglicht, die nach Regelrecht unzulässig wären. 
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
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 → [[ausnahme|Ausnahmen]] → [[ausnahme|Ausnahmen]]
  
 +→ [[multilaterale_vereinbarung|Multilaterale Vereinbarungen]]
gefahrgutausnahmeverordnung.1694590201.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/13 09:30 von admin