gefahrgutbeauftragtenverordnung
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- | Letzte Fassung vom 28. JUni 2023. Regelt u.a. die Bestellung von [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] sowie deren Überwachungspflichten. Setzt die [[sicherheitsberater|Sicherheitsberater]]-Richtlinie der EU bzw. die diesbezüglichen Anforderungen aus [[adr|ADR]], | + | Letzte Fassung vom 28. Juni 2023. Regelt u.a. die Bestellung von [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] sowie deren Überwachungspflichten. Setzt die [[sicherheitsberater|Sicherheitsberater]]-Richtlinie der EU bzw. die diesbezüglichen Anforderungen aus [[adr|ADR]], |
Rechtsgrundlage unseres ehrenwerten Berufsstandes. | Rechtsgrundlage unseres ehrenwerten Berufsstandes. | ||
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Deutsche Behörden dürfen auch bei der Befreiung von der Bestellpflicht einen Gefahrgutbeauftragten anordnen. | Deutsche Behörden dürfen auch bei der Befreiung von der Bestellpflicht einen Gefahrgutbeauftragten anordnen. | ||
- | Wer nicht der Bestellpflicht für den Gefahrgutbeauftragten unterliegt, muss dennoch sein Personal schulen! | + | Wer nicht der Bestellpflicht für den Gefahrgutbeauftragten unterliegt, muss dennoch sein Personal |
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gefahrgutbeauftragtenverordnung.1695994283.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/29 15:31 von admin