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gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff

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gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff [2025/01/21 15:24] – [Siehe auch] admingefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff [2025/01/21 15:26] (aktuell) – [Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB)] admin
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 Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten [[pflichten|Pflichten]] der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest. Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten [[pflichten|Pflichten]] der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest.
  
-Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte gelten (z.B. die [[fahrwegbestimmung|Fahrwegbestimmung]]).+Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte bzw. nicht in Deutschland zugelassene [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] gelten (z.B. die [[fahrwegbestimmung|Fahrwegbestimmung]]).
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
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  → [[gefahrgutverordnung_see|GGVSee]]  → [[gefahrgutverordnung_see|GGVSee]]
  
- → [[sdr|SDR]]+ → [[sdr|SDR]] (Schweiz)
  
- → [[ggbg|GGBG]]+ → [[ggbg|GGBG]] (Österreich)
gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff.1737469498.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/21 15:24 von admin