gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff
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Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten [[pflichten|Pflichten]] der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest. | Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten [[pflichten|Pflichten]] der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest. | ||
- | Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte gelten (z.B. die [[fahrwegbestimmung|Fahrwegbestimmung]]). | + | Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte |
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