grossverpackung
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Großverpackungen dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschieder der [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] zu beachten. | Großverpackungen dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschieder der [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] zu beachten. | ||
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Ermöglichen die Beförderung von [[Feinstblechverpackung|Feinstblechverpackungen]] auf See. | Ermöglichen die Beförderung von [[Feinstblechverpackung|Feinstblechverpackungen]] auf See. | ||
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+ | ===== Transport ===== | ||
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+ | Großverpackungen gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich. | ||
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+ | Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großverpackungen ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss. | ||
==== Siehe auch ==== | ==== Siehe auch ==== |
grossverpackung.1736158563.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/06 11:16 von admin