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grossverpackung

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-Zugelassene Umschließung für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Large Packaging (LP)//“.{{ :50a.jpg?nolink&200|}}+Zugelassene [[umschliessung|Umschließung]] für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Large Packaging (LP)//“.{{ :50a.jpg?nolink&200|}}
  
 Großverpackungen gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Sie dürfen maximal 3m³ groß sein sein. Großverpackungen gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Sie dürfen maximal 3m³ groß sein sein.
grossverpackung.1736158802.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin