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zusammenladeverbot

Zusammenladeverbot

Gefahrgutrechtliche Vorschrift, welche das Zusammenladen unterschiedlicher Güter verbietet. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann vor allem eine konkrete Gefährdung bedeuten.

Sprache

  • Englisch: Keine direkte Entsprechung. „Prohibition of mixed loading“ trifft es ganz gut.
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