kuehlmittel
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- | meist [[gas|Gase]]. | + | Im Sinne des Gefahrgut- oder Gefahrstoffrechts werden allerdings nur [[gas|Gase]] |
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__Konditionierungsmittel__: | __Konditionierungsmittel__: | ||
- | Üblich sind [[trockeneis|Trockeneis]] oder [[tiefkalt|tiefkalt]] verflüssigte [[gas|Gase]]. Transporte von Stoffen, die mit solchen Kühl-/ Konditionierungsmitteln beaufschlagt sind, unterliegen grundsätzlich dem Gefahrgutrecht. Nach einer Gefährdungsbeurteilung müssen [[versandstueck|Versandstücke]] und [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] unter Umständen mit dem nebenstehenden Aufkleber gekennzeichnet werden. | + | Üblich sind [[trockeneis|Trockeneis]] oder [[tiefkalt|tiefkalt]] verflüssigte [[gas|Gase]]. Transporte von Stoffen, die mit solchen Kühl-/ Konditionierungsmitteln beaufschlagt sind, unterliegen grundsätzlich dem Gefahrgutrecht. Nach einer [[gefaehrdungsbeurteilung|Gefährdungsbeurteilung]] müssen [[versandstueck|Versandstücke]] und [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] unter Umständen mit dem nebenstehenden Aufkleber gekennzeichnet werden. |
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