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| - | Im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] werden in der Regel "// | + | Im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] werden in der Regel "// |
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| + | * Argon -186°C | ||
| + | * Stickstoff -196°C | ||
| + | * Helium -269°C | ||
| Wer mit solchen Temperaturen hantieren muss, sollte sich mit dem Thema [[kaelteverbrennung|Kälteverbrennung]] intensiver befassen. | Wer mit solchen Temperaturen hantieren muss, sollte sich mit dem Thema [[kaelteverbrennung|Kälteverbrennung]] intensiver befassen. | ||
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