Kenngröße für die Beförderung radioaktiver Produkte.
Der A1-Wert wird je nach Stoff nach einem definierten Verfahren abgeleitet oder findet sich im Tabellenwerk zur Klasse 7 in den Gefahrgutvorschriften. Aus dem A1-Wert wird der Aktivitäts-Grenzwert für die Anwendung der Vorschriften ermittelt. Er gilt nur für radioaktive Stoffe in besonderer Form.
Einheit für den A1-Wert ist TBq.
→ A2