Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation interieure.
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern (Binnenschifffahrt). Regelt den Transport zwischen den ADN-Mitgliedsstaaten. Erstellt durch die ZKR.
Das ADN wird jeweils zum 01. Januar eines ungeraden Jahres geändert. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten muss es von den Beteiligten umgesetzt sein. Aktuell gilt seit dem 01. Juli 2025 nur das ADN 2025. Die nächste Rechtsänderung steht dementsprechend zum 01. Januar 2027 an.
Das ADN wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.