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ADR

  1. Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Das ADR regelt mit seinen Anlagen A und B den grenzüberschreitenden Transport unter den Mitgliedsstaaten. Grundlage des ADR sind die Empfehlungen der UN. Siehe auch → RID.
  2. Ausschuss der Regionen.
  3. Automatic Dialog Replacement. Filmtechnik zur Neuvertonung.
  4. Alternative Dispute Resolution. Alternative Streitbeilegung ohne Gerichte.

Umsetzung ADR

Das ADR wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.

Siehe auch

Trivia

Bis zum Dezember 2020 hieß das ADR „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.“

Da immer mehr Mitgliedsstaaten nicht wirklich in Europa sitzen, wurde dieser diskriminierende Zusatz gestrichen.