Das ADR wird jeweils zum 01. Januar eines ungeraden Jahres geändert. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten muss es von den Beteiligten umgesetzt sein. Aktuell gilt seit dem 01. Juli 2025 nur das ADR 2025. Die nächste Rechtsänderung steht dementsprechend zum 01. Januar 2027 an.
Die verbindliche Umsetzung in nationales Recht erfolgt in
Bis zum Dezember 2020 hieß das ADR „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route - Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.“
Da immer mehr Mitgliedsstaaten nicht wirklich in Europa sitzen, wurde dieser Zusatz gestrichen.