Das ADR wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.
Bis zum Dezember 2020 hieß das ADR „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.“
Da immer mehr Mitgliedsstaaten nicht wirklich in Europa sitzen, wurde dieser diskriminierende Zusatz gestrichen.