Wörtlich „Luftbeutel“. Sicherheitseinrichtung in Kraftfahrzeugen gegen Unfallfolgen.
Airbags werden i.d.R. durch kleine Sprengladungen ausgelöst bzw. aufgeblasen. Das entstehende Luftpolster schützt dann (hoffentlich) bei Unfällen vor Verletzungen.
In Airbags können je nach Bauart und Alter extrem unterschiedliche Mengen Sprengstoff (Nettoexplosivstoffmasse) enthalten sein. Diese kann mehrere hundert Gramm oder nur wenige Milligramm betragen. Eingestuft werden Airbags je nach Reaktionsgeschwindigkeit, Sprengstoffmenge und Verpackungsart (!) i.d.R. so:
Airbags können (unabhängig von der gefahrgutrechtlichen Einstufung) dem Sprengstoffgesetz unterliegen.