AVV

  1. Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung. Stuft Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann in einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.
  2. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen.