Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung. Stuft
Abfälle mit 6-stelligen
Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann in einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.