Gemäß 1.2 RID ein Straßenfahrzeug oder ein Wagen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder der Schiene.
Gemäß 1.2 ADN jedes Schiff, jeder Laderaum bzw. jedes Deck eines Schiffes oder Straßenfahrzeug oder ein Wagen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder der Schiene.