Beförderungsvertrag

Rechtlich verbindliches Übereinkommen für die Durchführung einer Beförderung von Gefahrgut. Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Beförderer und dem Absender (Begriffsbestimmungen gemäß Gefahrgutrecht) geschlossen. Er kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden.

Bei Zustandekommen des Beförderungsvertrages gelten für den Absender besondere Informationspflichten. Zudem sind Absender und Beförderer für die Übergabe des Beförderungspapiers an den Fahrzeugführer verantwortlich.

siehe auch

GGVSEB

Pflichten