Zuständiges Bundesamt für die Kontrolle des Eisenbahnverkehrs u.a. auf die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Und zuständig für die Meldung von Zwischenfällen mit Gefahrgut.
Ferner zuständige Behörde für die Bestätigung, dass Schienentransporte nicht möglich sind, wenn Produkte der Fahrwegbestimmung unterliegen.
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