Technischer Schutz von Werkzeug, elektrischen Geräten und Leitungen, um die Zündung explosionsfähiger Dampf-Luft-Gemische zu verhindern. Wird meist durch besondere Kapselung der Leitungen und Schalter erreicht. Geräte, die über diesen Schutz verfügen, tragen das „ex-Zeichen“ (siehe rechts).
Werkzeuge können aus Metallen hergestellt werden, die „nicht funkenreißend“ sind. Dazu zählen Aluminium und bestimmte Bronze-Legierungen.
Entgegen landläufiger Meinungen müssen die Handlampen und Warnblinkleuchten, die im Unfallmerkblatt für Gefahrguttransporte vorgeschrieben sind, nicht über einen ex-Schutz verfügen. Das ADR kennt nicht einmal den Begriff. Allerdings fordern viele Verlader den ex-Schutz dennoch, daher kann es trotzdem sinnvoll sein, eine solche Handlampe an Bord zu haben.