Inhaltsverzeichnis

Fluchtweg

Der schnellste Weg nach draußen…

Lagern

In Lägern (vor allem für Gefahrstoffe) müssen Fluchtwege eingerichtet und gekennzeichnet sein. Die Türen dürfen dabei nicht abgeschlossen sein oder müssen Panikschlösser haben.

Für die konkrete Anzahl , maximale Länge, Beschilderung usw. gibt es konkrete Rechtsnormen wie z.B. die „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3“.

Binnenschiff

Tatsächlich im ADN definiert und alles andere als trivial.

Ein Fluchtweg im Binnenschiffsbereich ist ein sicherer Weg für die Besatzung, sich von einer Gefahr entfernen zu können. Der Fluchtweg muss zu einem sicheren Punkt auf dem Schiff oder zu einem Evakuierungsmittel führen.

Das ADN schreibt für verschiedene Transporte (trockene Massengüter, Tankschiffe, Stückgutschiffe) bzw. Klassen vor, welche Fluchtwege vorhanden sein müssen und wie viele. Das Schiffspersonal muss entsprechend unterwiesen sein.

Siehe auch

Fluchtboot