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Gefährdungsbeurteilung

Gefahrstoffrecht

Durch die Betriebssicherheitsverordnung vorgegebene Gesamtbeurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Auch Gefährdungsanalyse oder Gefährdungsermittlung. Es müssen alle Gefahren erfasst werden. Ein typischer Büroarbeitsplatz verfügt über ein Vielzahl davon: Stolpergefahren durch Kabel, elektrische Verbraucher allgemein, Gesundheitsgefahren durch Ozonemissionen der Laserdrucker und Fotokopierer, Lärm, Verbrennungsgefahr an der Kaffeemaschine usw.

Sinn der Beurteilung ist jedoch nicht das gnadenlose Füllen von viel Papier. Vielmehr soll der Arbeitgeber bzw. seine Arbeitssicherheits-Fachkräfte in die Lage versetzt werden, die Gefährdungen (auch die kleineren, die gerne mal übersehen werden) zu kennen, ihre Schwere zu beurteilen und mögliche Maßnahmen einzuleiten. Eine gute Gefährdungsbeurteilung stellt einen fortwährenden Prozess dar, besonders, wenn alle Mitarbeiter eingebunden werden. Eine starre Gefährdungsbeurteilung, die keinerlei Veränderung erfährt, ist schlicht Zeit- und Geldverschwendung.

Durchführen (lassen) muss sie der Arbeitgeber durch eine fachkundige Person. Hier eignet sich durchaus ein externer Anbieter. Er ist einerseits nicht betriebsblind und wartet andererseits für Standardprozesse oder -gefährdungen (wie eben die Ozonemissionen der Drucker) oft mit fertigen Beurteilungen einschließlich Maßnahmenkatalog auf.

Wer im Betrieb mit Gefahrstoffen umgehen lässt, muss zudem ein Gefahrstoffkataster erstellen.

Gefahrgutrecht

Beim Transport von Kühl-/ Konditionierungsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Trivia

Synonyme für die Gefährdungsbeurteilung sind:


In eigener Sache

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