Deutsche Gefahrgutverordnung zur Umsetzung von ADR/ RID und ADN.
Die GGVSEB legt zudem die Pflichten der am Transport beteiligten sowie die Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest. Ferner enthält die GGVSEB Abweichungen vom ADR wie z.B. die Fahrwegbestimmung.
→ GGVSee