Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB)

Nationale Gefahrgutverordnung zur Umsetzung von ADR/ RID und ADN.

Die GGVSEB legt zudem die Pflichten der am Transport beteiligten sowie die Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest. Ferner enthält die GGVSEB Abweichungen vom ADR wie z.B. die Fahrwegbestimmung.