Deutsche Gefahrgutverordnung zur Umsetzung von ADR/ RID und ADN für nationale und grenzüberschreitende Transporte von Gefahrgut auf den Binnenverkehrsträgern.
Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten Pflichten der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest.
Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte bzw. nicht in Deutschland zugelassene Beförderungseinheiten gelten (z.B. die Fahrwegbestimmung).