Organismen (meist Pflanzen, seltener Tiere), deren Genmaterial bewusst so verändert wurde, wie es in der Natur nicht vorkommt.
Feststehender Begriff des Gefahrgutrechts. Derartige GMO stellen grundsätzlich Gefahrgut dar und sind in der Klasse 9 einzustufen, UN-Nummer 3245.
Wurden diese GMO jedoch von allen am Transport beteiligten Staaten zur Verwendung zugelassen, unterliegen sie nicht mehr den Vorschriften des Gefahrgutrechts (vorausgesetzt, es bestehen keine weiteren Gefahreneigenschaften).