International Maritime Dangerous Goods-Code.
Internationales Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter mit Seeschiffen (weltweit gültig). Nationale Umsetzung durch die GGVSee. Bei Gefahrguttransporten im Geltungsbereich des IMDG-Codes muss eine IMO-Erklärung mitgegeben werden.
Abweichungen vom IMDG-Code sind in der Ostsee möglich durch das → MoU.
Herausgeber des IMDG-Codes ist die IMO.
Anders als die europäischen Binnenverkehrsträger tritt der IMDG-Code zu den geraden Jahren in Kraft. Damit Europa und der Rest der Welt nicht völlig durcheinander kommen, darf der Code ein Jahr vorher freiwillig angewandt werden. Das bedeutet: