Im Sinne des ADR besteht die Pflicht zur Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit orangen Warntafeln für jeden Transport gefährlicher Güter. Kennzeichnungspflichtige Transporte müssen von Fahrern mit ADR-Bescheinigung und Schutzausrüstung durchgeführt werden.
Hiervon darf abgewichen werden, wenn die Mengen an Bord so gering sind, dass sie als nicht kennzeichnungspflichtig angesehen werden dürfen.
Keine Entsprechung im Englischen.
Sinngemäß bedeutet kennzeichnungspflichtig etwa „The vehicle has to be marked with the orange plate“.