Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)

Regelt u.a. den Umgang und die Ausfuhr von Stoffen und Gegenständen, die zu Kriegszwecken genutzt werden könnten. Berührt z.T. auch den Transport von Gefahrgütern.

Wer Umgang mit Stoffen (z.B. Explosivstoffen) oder Gegenständen hat, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, bedarf der Erlaubnis. Wer sie nicht hat, begeht i.d.R. eine Straftat.