Vereinbarung der Ostseeanreinerstaaten, bei bestimmten Seeverkehren Erleichterungen vom IMDG-Code zu ermöglichen und stattdessen bestimmte Vorschriften des ADR/ RID zu nutzen.
Nützlich, im Detail aber etwas komplizierter…
Gilt nicht auf allen Verbindungen der Ostsee; verkürzt dargestellt nur auf RoRo-Linien und nur dann, wenn die Rederei bzw. der Kapitän es erlaubt. Reduziert sich im wesentlichen auf die Kennzeichnung der CTU (Kennzeichnung mit Warntafeln statt Großzetteln) und erlaubt eingeschränkt die Nutzung von Feinstblechverpackungen. Regelungen unterscheiden sich von den Seegebieten (siehe → LWHA).
Die Nutzung eines Straßen-Beförderungspapiers anstelle der IMO-Erklärung ist möglich, allerdings verlangt auch das MoU ein Packzertifikat. Zudem muss bei entzündbaren Stoffen der Flammpunkt angegeben werden.