Multilaterale Vereinbarungen

Ausnahme vom ADR/ RID/ ADN auf internationaler Ebene.

Wenn mehr als ein Staat eine solche Vereinbarung erlässt bzw. gegenzeichnet, gilt sie auf dem Territorium aller Unterzeichnerstaaten für nationale und grenzüberschreitende Transporte. Multilaterale Vereinbarungen sind zeitlich befristet. Meist erlauben sie die vorzeitige Nutzung von zukünftigen Rechtsänderungen.

Wenn zwischen zwei Staaten, die eine solche Vereinbarung gezeichnet haben, ein Drittland liegt, darf es nicht nach den Regeln der multilateralen Vereinbarung durchfahren werden.

Die aktuellen Vereinbarungen finden sich auf der Website der UNECE.

Siehe auch

Ausnahme

Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)