Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer.
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut.
Gilt in den RID-Vertragsstaaten, die nicht zwingend zeitgleich ADR-Vertragsstaaten sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss.
Das RID wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.