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RID

Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer.

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut.

Gilt in den RID-Vertragsstaaten, die nicht zwingend zeitgleich ADR-Vertragsstaaten sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss.

Umsetzung RID

Die verbindliche Umsetzung in nationales Recht erfolgt in

Siehe auch

ADR

ADN

IMDG-Code

IATA-DGR

Wagen