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RID

Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer.

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut.

Gilt in den RID-Vertragsstaaten, die nicht zwingend zeitgleich ADR-Vertragsstaaten sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss.

Umsetzung RID

Das RID wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.

Siehe auch

ADR

ADN

IMDG-Code

IATA-DGR