Leidlich üblicher Begriff rund um das Begehen von Ordnungswidrigkeiten, vor allem im Gefahrgutrecht.
Sonstige verantwortliche Personen sind in der Regel die Erfüllungsgehilfen von → beauftragten Personen (bPG). Während die bPG ausdrücklich gesetzlich festgelegte Pflichten wahrnimmt, führt die svP Aufgaben unter der Verantwortung der bPG aus.
Somit