Stauer
Kein feststehender Begriff des
Gefahrgutrechts
.
Als „
Stauer
“ angesprochen werden kann:
Der Verantwortliche auf einem Schiff, der für die korrekte Stauung von Sendungen/ Containern gemäß
IMDG-Code
oder
ADN
zu sorgen hat.
Der Unterzeichner des
Packzertifikates
Der Verantwortliche, der Sendungen in einem Container gestaut hat