Straßenverkehrsordnung.
Regelt so ziemlich alles hinsichtlich des Straßenverkehrs auf öffentlichen Straßen.
Der Transport von Gefahrgut stellt besonderes Recht („lex specialis“) dar, welches das allgemeine Recht („lex generalis“) überschreibt. Anders ausgedrückt stehen die Vorschriften der GGVSEB über denen der StVO. Allerdings gilt die GGVSEB nur dort, wo, die StVO anzuwenden ist: Nämlich im öffentlichen Verkehrsraum…