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lex_specialis

Lex Specialis

Besonderes Recht, spezielles Gesetz. Gegenteil von → lex generalis.

Deutscher Rechtsgrundsatz: Lex specialis bricht lex generalis. So gilt für einen Gefahrguttransport in erster Linie mit der GGVSEB das spezielle Rechnt und dann erst die StVO.

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