Stoffspezifische Anweisung für das Verpacken von Gefahrgütern in Versandstücken.
Größere Gegenstände dürfen je nach Verpackungsanweisung z.T. auch unverpackt befördert werden. Verpackungsanweisungen können auch Erleichterungen und Freistellungen vom Gefahrgutrecht enthalten.
Die Verpackungsanweisungen können unter der verschiedenene Verkehrsträgern Unterschiede aufweisen. Während die Binnenverkehrsträger und die See in einer Verpackungsanweisung eine Anweisung zum Verpacken eines Stoffes/ Gegenstandes sehen, versteckt die IATA-DGR in den Verpackungsanweisungen (Packing Instructions - PI) auch gerne mal Freistellungen/ Erleichterungen.
Generell sehen die Verpackungsanweisungen Vorgaben für Verpackungen, Großpackmittel und Großverpackungen (Einzelverpackungen) und zusammengesetzte Verpackungen vor. Sie geben vor, welche Verpackungsart und welche Werkstoffe genutzt werden dürfen. Zudem gibt es noch Angaben über das maximale Volumen bzw. Bruttogewicht.
Zusätze zu den jeweiligen Verpackungsanweisungen können besondere Anforderungen definieren, wie z.B. Entlüftungsverschlüsse oder die maximale Verwendungsdauer von Kunststoffen mit zwei statt fünf Jahren.