Feststehender Begriff aus dem RID.
Ein Eisenbahnfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Dient der Beförderung von Gütern, umgangssprachlich „Waggon“. Wagen können analog zu Fahrzeugen des Verkehrsträgers Straße gedeckt, bedeckt oder offen sein sowie besondere Bauformen haben. Zudem können sie für die Aufnahme von Containern oder Wechselbehältern ausgerüstet sein.
Der Wagen im Bild rechts trägt einen bedeckten Container.
Zudem kennt das RID den „Wagen mit Decken“. Dabei handelt es sich um einen offenen Wagen, dessen Ladung mit Planen als Witterungsschutz versehen ist.