Deutscher Maßstab für das umweltgefährdende Potenzial von Stoffen für die aquatische Umwelt.
In die Bewertung fließen die akute aquatische Toxizität und die Langzeitwirkung (Abbaubarkeit bzw. Bioakkumulation) ein. Derzeit bestehen drei WGK:
Die WGK 0 für nicht wassergefährdende Stoffe wurde zugunsten der sperrigen Bezeichnung „im allgemeinen nicht wassergefährdend“ ersetzt. Die Festlegung der WGK bzw. ihrer Berechnungsmethodik erfolgt durch die VwVwS bzw. das Umweltbundesamt.
→ AwSV