Edelgas, also äußerst wenig reaktiv. Symbol Xe. Unter Druck (verflüssigt) befördert unterliegt es der UN-Nummer 2036 in der Klasse 2 und muss als Gefahrgut befördert werden.
Xenon in Xenon-Scheinwerfern unterliegt durch die Sondervorschrift 191 nicht dem ADR/ RID, wenn der Fassungsraum des Leuchtmittels nicht größer als 50mL ist.